
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Clean Trust GmbH – Reinigungsdienstleistungen
Stand: 05.Juli 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, die Clean Trust GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) erbringt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote dienen der Orientierung und sind nicht verbindlich, bis eine Bestätigung erfolgt.
2.2. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche, telefonische oder mündliche Bestätigung des Auftraggebers oder durch tatsächliche Aufnahme der Dienstleistung.
2.3. Preisangaben verstehen sich in CHF exkl. MwSt., welche auf der Rechnung zusätzlich ausgewiesen werden.
2.4. Wir behalten uns vor, die vereinbarten Preise nach tatsächlichem Aufwand anzupassen, wenn sich bei der Ausführung wesentliche Abweichungen
gegenüber den Angaben oder Bildern des Auftraggebers ergeben – sowohl nach oben als auch nach unten.
3. Leistungsumfang
3.1. Der Leistungsumfang richtet sich nach den vereinbarten Leistungen, der Offerte oder der Auftragsbestätigung. Er umfasst die im Angebot beschriebenen Arbeiten. Die genauen Details zu Häufigkeit, Objekten und Sonderleistungen ergeben sich aus dem beiliegenden Leistungsverzeichnis bzw. Angebot. Die Arbeiten beginnen zum vereinbarten Termin.
3.1a. Bei wiederkehrenden Aufträgen wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Absagen oder
Verschiebungen eines einzelnen Termins müssen mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden. Erfolgt keine rechtzeitige
Verschiebung und der Termin fällt ersatzlos aus, behalten wir uns vor, je nach Umständen und Situation bis zu 50 % der vorgesehenen Leistung in
Rechnung zu stellen.
3.1b. Bei einmaligen Aufträgen gilt der Vertrag nur für die vereinbarte Leistung. Erfolgt eine Absage weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten
Termin, behalten wir uns vor, bis zu 50 % der vorgesehenen Leistung in Rechnung zu stellen.
3.2. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen oder mündlichen Zustimmung.
3.3. Die verwendeten Reinigungsmittel und Geräte werden vom Auftragnehmer gestellt, sofern nichts anders vereinbart.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind netto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen und/oder Mahngebühren zu berechnen.
5. Pflichten des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Räumlichkeiten zugänglich und frei von Hindernissen sind.
5.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Reinigung erforderlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen.
5.3. Schäden oder besondere Empfindlichkeiten von Oberflächen sind vorab mitzuteilen.
5.4. Sollte einer der in 5.1 bis 5.3 genannten Punkte nicht zutreffen oder nicht rechtzeitig kommuniziert werden, behalten wir uns vor, die Leistung
vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
5.5. Diese Regelung dient der Sicherstellung unserer Planbarkeit und dem Ausgleich des uns entstehenden Aufwands bei nicht erfüllten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
6. Haftung
6.1. Der Auftragnehmer haftet für nachweislich durch ihn verursachte Schäden bis zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung.
6.2. Für Schäden an nicht offengelegten empfindlichen Oberflächen oder bei fehlender Information durch den Auftraggeber übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
6.3. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden wird keine Haftung übernommen.
6.4. Die Haftung richtet sich im Übrigen nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
6.5. Die Deckung und Bedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung bilden die Obergrenze der Ersatzpflicht und sind beim Auftragnehmer auf
Anfrage einsehbar.
6.6. Die Haftung für Schäden, die durch grobfahrlässiges oder absichtliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht wurden, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt
7. Kündigung / Stornierung
7.1. Regelmässige Aufträge können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
7.1a. Einzelne Termine bei wiederkehrenden Aufträgen müssen gemäss Punkt 3.1a mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder verschoben werden. Erfolgt keine rechtzeitige Verschiebung und der Termin fällt ersatzlos aus, behalten wir uns vor, je nach Umständen und Situation bis zu 50 % der vorgesehenen Leistung in Rechnung zu stellen.
7.2. Einzelaufträge müssen gemäss Punkt 3.1b mindestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder verschoben werden.
7.2a. Erfolgt bei Einzelaufträgen keine rechtzeitige Absage gemäss Punkt
3.1b, behalten wir uns vor, bis zu 50 % der vorgesehenen Leistung in Rechnung zu stellen.
Für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Krankheit, Streiks) haftet der Auftragnehmer nicht.
8. Höhere Gewalt
9. Datenschutz
Der Auftragnehmer behandeltsämtliche Kundendaten vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.3. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Schaffhausen.
10.4. Die Parteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten zunächst eine gütliche Einigung anzustreben. Vor der Anrufung des Gerichts wird
empfohlen, ein Mediations- oder Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.
Kontakt:
Cleantrust GmbH
www.cleantrust.ch
E-Mail: info@cleantrust.ch

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